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Auf eigene Kosten weiterbilden

Auf eigene Kosten weiterbilden

 

Will der Arbeitgeber keinen nötigen Sprachkurs finanzieren, so bleibt Arbeitnehmern noch die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen. Die Kosten für die Weiterbildung zahlt man zwar selbst, wird aber von der Arbeit freigestellt.

In den meisten Bundesländern ist eine bezahlte Freistellung  von der Arbeit gesetzlich verankert. Je nach Bundesland stehen Arbeitnehmern drei bis fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr zu. Die Freistellung gilt auch für einen mit dem Job begründeten Sprachkurs.


23.03.09