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Steuerliche Absetzbarkeit

Bildung ist Ländersache

Kaum ein Arbeitgeber finanziert seinen Angestellten einen Sprachkurs. Wer für sich allerdings den Bedarf verspürt, sein Spanisch aufzupolieren oder Business English zu erlernen, kann sich bei dem zuständigen Finanzamt über steuerliche Möglichkeiten informieren.

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Im Bereich der Bildung gibt es in Deutschland  keine einheitliche Regelung. Die Bestimmungen können von Bundesland zu Bundesland, manchmal sogar von Finanzamt zu Finanzamt variieren. Im besten Fall legt der Sprachkurs-Teilnehmende eine Bescheinigung seines Arbeitsgebers beim Finanzamt vor, aus der die Begründung für den Kursbesuch deutlich hervorgeht. Es empfiehlt sich beispielsweise einen Business Intensivkurs oder Handelsspanisch zu belegen, da die Berücksichtigung für solche Sprachkurse gut ist. ‚Normale‘ Sprachkurse in Englisch oder Französisch werden selten gefördert.

Den Sprachkurs steuerlich absetzen

Für wen ein Sprachkurs innerhalb eines Bildungsurlaubes nicht in Frage kommt, der kann sich im Vorfeld eines Sprachkurs-Besuches mit seinem Steuerberater oder zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen und eine steuerliche Absetzbarkeit prüfen lassen. Da Arbeitgeber in den wenigsten Fällen einen Sprachkurs finanzieren, kann es finanziell sinnvoll sein, die Kosten als Werbungskosten steuerlich abzusetzen.

Was lässt sich steuerlich absetzen?

Einheitliche geregelt ist jedoch: wer eine separate Ausweisung der Kurskosten hat, eine steuermindernde Anerkennung durch das Finanzamt veranlassen kann. Daher sollte jeder eine genaue Aufstellung der Kosten von der Sprachschule anfordern. Die Reise- und Unterkunftskosten werden in der Regel nicht berücksichtigt, es sei denn, private Zwecke der Reise sind komplett auszuschließen.

Aus der Kursbescheinigung sollte zudem deutlich hervorgehen, dass der Kurs aus rein beruflichen Gründen absolviert wurde. Der Fremdsprachenerwerb dient beispielsweise der Fortbildung innerhalb des ausgeübten Berufs und verspricht berufliche Aufstiegsmöglichkeiten.

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  • Podcasts auf Spanisch und Englisch

    Die Audiobeiträge aus dem Internet eignen sich zum Sprachlernen. Die meisten kann man sich kostenlos runterladen und als MP3 abspielen.

  • Auf eigene Kosten weiterbilden

    Will der Arbeitgeber keinen nötigen Sprachkurs finanzieren, so bleibt Arbeitnehmern noch die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen. Die Kosten für die Weiterbildung zahlt man zwar selbst, wird aber von der Arbeit freigestellt.

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