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Bildungsurlaub

Ein Intensiv-Sprachkurs als Bildungsurlaub

Wie fast überall gilt: gute Bildung kostet. So schlagen auch die Sprachkurse mit unterschiedlichen Kosten zu Buche. Es gibt jedoch ein paar Möglichkeiten, einen Fremdsprachenkurs zu fördern oder abzusetzen. Hier erfahren sie, welche das sein können.

Sprachkurs, Finanzen, Bildungsurlaub, Förderung

Arbeitnehmer erhalten in Deutschland alle zwei Jahre zehn Arbeitstage zusätzlichen Urlaub für den Besuch einer Bildungsanstalt. Dabei handelt es sich um eine bezahlte Freistellung zwecks Weiterbildung. Einen entsprechenden Rechtsanspruch haben alle Arbeitnehmer der privaten Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes, die mindestens sechs Monate in einem Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis stehen. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Beamte, Soldaten und Richter. Ein Bildungsurlaub sollte rechtzeitig und schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.

Voraussetzungen für den Bildungsurlaub

Damit ein Sprachkurs als Bildungsurlaub anerkannt wird, sollte er werktags, also montags bis freitags, mindestens sechs Stunden Sprachunterricht umfassen. Meistens handelt es sich um einen Intensivkurs. Da der Bildungsurlaub nicht auf den eigentlich Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers angerechnet und der Lohn weitergezahlt wird, ist es prinzipiell möglich, den Bildungsurlaub mit einem privaten Urlaub zu kombinieren wie beispielsweise bei einem Sprachkurs in Übersee. In einigen Bundesländern wird zusätzlich zum Spracherwerb der Nachweis von entsprechenden politische und soziale Inhalten über das Land der Zielsprache verlangt.

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