Bildungsurlaub Teil 2
Regelungen für den Bildungsurlaub
Bisher gibt es den Bildungsurlaub in zwölf Bundesländern: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In den anderen Ländern wird an den entsprechenden Gesetzesregelungen gearbeitet beziehungsweise existieren derzeit andere tarifvertragliche oder firmeninterne Regelungen. Jeweilige Auskünfte erhalten Sprachkurs-Interessierte bei den Bildungsministerien der Länder und den Personalstellen der Unternehmen und Behörden.
Nicht jeder Sprachkurs ist für einen Bildungsurlaub zugelassen
Welche Sprachkurse für einen Bildungsurlaub zugelassen sind, kann der Sprachkurs-Interessierte in den Datenbanken der Bildungsministerien prüfen. Zusätzlich ist es möglich, im Internet die Sprachkurs-Anbieter gezielt nach Bildungsurlaubangeboten zu durchsuchen. Berufliche Bildungsveranstaltungen von öffentlichen Volkshochschulen, öffentlichen Schulen, Hochschulen oder anerkannten Privatschulen gelten meist von vornherein als anerkannt.