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Bildungsurlaub Teil 2

Regelungen für den Bildungsurlaub

Bisher gibt es den Bildungsurlaub in zwölf Bundesländern: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In den anderen Ländern wird an den entsprechenden Gesetzesregelungen gearbeitet beziehungsweise existieren derzeit andere tarifvertragliche oder firmeninterne Regelungen. Jeweilige Auskünfte erhalten  Sprachkurs-Interessierte bei den Bildungsministerien der Länder und den Personalstellen der Unternehmen und Behörden.

Nicht jeder Sprachkurs ist für einen Bildungsurlaub zugelassen

Welche Sprachkurse für einen Bildungsurlaub zugelassen sind, kann der Sprachkurs-Interessierte in den Datenbanken der Bildungsministerien prüfen. Zusätzlich ist es möglich, im Internet die Sprachkurs-Anbieter gezielt nach Bildungsurlaubangeboten zu durchsuchen. Berufliche Bildungsveranstaltungen von öffentlichen Volkshochschulen, öffentlichen Schulen, Hochschulen oder anerkannten Privatschulen gelten meist von vornherein als anerkannt.

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  • Podcasts auf Spanisch und Englisch

    Die Audiobeiträge aus dem Internet eignen sich zum Sprachlernen. Die meisten kann man sich kostenlos runterladen und als MP3 abspielen.

  • Auf eigene Kosten weiterbilden

    Will der Arbeitgeber keinen nötigen Sprachkurs finanzieren, so bleibt Arbeitnehmern noch die Möglichkeit, Bildungsurlaub zu beantragen. Die Kosten für die Weiterbildung zahlt man zwar selbst, wird aber von der Arbeit freigestellt.

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Sprachkurs des Monats

Studienort: Hamburg

Unterrichtsmodus: Abendkurs, maximal 6 Teilnehmer

Dauer: 5 Monate bei 1x zwei Stunden wöchentlich

Besonderheiten: Nach den 5 Monaten ist ein Aufbaukurs möglich, der Lehrstoff wird nicht unterbrochen. Für Teilnehmer mit Vorkenntnissen ist der Eintritt in bereits laufende Kurse jederzeit möglich. Einstufungstest und Probestunde jederzeit und kostenlos.

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